27.2.2.Nr.2
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 16 AVRAG
§ 879 ABGB
1. Auch eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer ist in Verbindung mit einer Vereinbarung der Weiterbeschäftigung beim Erwerber zu ungünstigeren Bedingungen als unzulässige Umgehung der Eintrittsautomatik des § 3 Abs. 1 AVRAG zu werten.

