27.2.3.Nr.2
§ 3 Abs. 1 und 3 AVRAG
1. Die prima facie betriebsübergangsbedingte Kündigung ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung unwirksam und nichtig, soferne Veräußerer bzw. Erwerber das verpönte Motiv nicht widerlegen.
27.2.3.Nr.2
§ 3 Abs. 1 und 3 AVRAG
1. Die prima facie betriebsübergangsbedingte Kündigung ist nach nunmehr ständiger Rechtsprechung unwirksam und nichtig, soferne Veräußerer bzw. Erwerber das verpönte Motiv nicht widerlegen.
