27.2.1.Nr.8
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Beim Mischeinsatz eines mehrfach zugeordneten Arbeitnehmers kommt es bei Betriebsteilübergängen für die Eintrittsautomatik auf jene Tätigkeit an, die zeitlich überwiegt.
27.2.1.Nr.8
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Beim Mischeinsatz eines mehrfach zugeordneten Arbeitnehmers kommt es bei Betriebsteilübergängen für die Eintrittsautomatik auf jene Tätigkeit an, die zeitlich überwiegt.
