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Mischtätigkeiten des Arbeitnehmers? Spätere Eventualentlassung? - OGH 7.2.2008, 9 ObA 94/07z

24. LfgJuni 2008

27.2.1.Nr.8

§ 3 Abs. 1 AVRAG

1. Beim Mischeinsatz eines mehrfach zugeordneten Arbeitnehmers kommt es bei Betriebsteilübergängen für die Eintrittsautomatik auf jene Tätigkeit an, die zeitlich überwiegt.

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