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Erfasster Personenkreis bei gesellschaftsrechtlicher Abspaltung zur Aufnahme - OGH 3.3.2008, 9 ObA 73/07m

24. LfgJuni 2008

27.2.1.Nr.9

§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 1 Abs. 2 Z 2 SpaltG
§ 2 BBG
§ 4 Abs. 1 Z 2 BBG
§ 5 BBG
§ 9 BBG
§ 11 BBG
§ 12 BBG
§ 29 BBG
§ 30 BBG
§ 41 BBG
idF BBStrukturG 2003

1. Bei partieller Gesamtrechtsnachfolge gehen die Arbeitsverhältnisse der dem abgespaltenen Teil zugeordneten Arbeitnehmer auf die aufnehmende Gesellschaft über.

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