27.2.1.Nr.3
§ 3 AVRAG
§ 4 AVRAG
§ 5 AVRAG
§ 6 AVRAG
RL 77/187/EWG
1. Nach aktueller europarechtlicher Rsp ist der Arbeitnehmerbegriff der BetriebsübergangsRL 77/187/EWG , die durch die §§ 3 bis 6 AVRAG in das österreichische Recht transferiert wurde, nicht gemeinschaftsrechtlich zu verstehen, sondern nach nationalem Recht auszulegen.

