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bloße Betriebsteilübernahme - OGH 11.6.2001, 8 ObS 273/00f

4. LfgNovember 2001

27.2.1.Nr.2

§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 6 Abs. 1 AVRAG
§ 1409 ABGB

1. Wird ein Betriebsteil als selbständige organisatorische Einheit übertragen, tritt der Übernehmer, selbst wenn zu anderen Betriebsteilen Berührungspunkte und Überschneidungen bestanden, gemäß § 3 Abs. 1 AVRAG nur in die Rechte und Pflichten jener im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein, die den übertragenen Betriebsteil betreffen.

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