27.1.3.Nr.6
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Der bloße Auftragsverlust an einen Mitbewerber stellt für sich genommen keinen Betriebsübergang dar.
27.1.3.Nr.6
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Der bloße Auftragsverlust an einen Mitbewerber stellt für sich genommen keinen Betriebsübergang dar.
