27.1.2.Nr.5
§ 3 Abs. 1 AVRAG
§ 3 Abs. 3 AÜG
1. Eine vorübergehende „Personalmiete“ schließt zwar einen allfälligen Betriebsübergang nicht aus, ist aber kein Indiz, das für einen Betriebsübergang spricht, bedarf es bei einem Betriebsübergang angesichts des ex-lege-Überganges der Arbeitsverhältnisse doch keiner „Personalmiete“.

