27.1.2.Nr.4
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Einem Betriebsübergang steht nicht entgegen, dass der ihm zugrunde liegende Vertrag mit dem Auftraggeber mit einem Jahr limitiert ist.
27.1.2.Nr.4
§ 3 Abs. 1 AVRAG
1. Einem Betriebsübergang steht nicht entgegen, dass der ihm zugrunde liegende Vertrag mit dem Auftraggeber mit einem Jahr limitiert ist.
