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Grobe oder leichte Fahrlässigkeit? - Staplerfahrer: Eingespieltes Team ohne Nachschau - OGH 29.10.2013, 9 ObA 94/13h

41. LfgFebruar 2014

26.7.3.Nr.4

§ 1324 ABGB

1. Grobe Fahrlässigkeit ist dann gegeben, wenn ein objektiv besonders schwerer Sorgfaltsverstoß bei Würdigung aller Umstände des konkreten Falles auch subjektiv schwerstens vorzuwerfen ist.

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