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Grobe Fahrlässigkeit Auch des Arbeitgebers: Keine Gefahrenevaluierung, Risikoanalyse, Schutzmaßnahmen etc. trotz hohem Gefährdungspotenzial? - OGH 19.12.2022, 9 ObA 102/22y

69. LfgJuni 2023

26.7.2.Nr.14

§ 333 Abs. 4 ASVG
§ 334 Abs. 1 u. 3 ASVG
§ 1324 ABGB
§ 3 ASchG
§ 14 ASchG

1. Für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ist primär der Arbeitgeber als Adressat der öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmerschutzvorschriften verantwortlich.

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