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Grobe Fahrlässigkeit Absprengung Inspektionsdeckel, ungeplanter Druckanstieg Projektleiter Versuchsanlage - OGH 25.1.2023, 8 ObA 93/22t

69. LfgJuni 2023

26.7.2.Nr.15

§ 333 Abs. 4 ASVG
§ 1299 ABGB

1. Da der Projektleiter nach § 333 Abs. 4 ASVG dem Dienstgeber gleichgestellt ist, setzt seine Haftung gegenüber der AUVA voraus, dass er den Arbeitsunfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat.

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