26.7.2.Nr.13
§ 334 ASVG
§ 1295 ABGB
§ 4 Abs. 1 BauV
§ 110 Abs. 1 und Abs. 4 BauV
1. Das Zivilgericht ist nicht an eine Einstellung des Strafverfahrens oder ein freisprechendes Strafurteil gebunden.
26.7.2.Nr.13
§ 334 ASVG
§ 1295 ABGB
§ 4 Abs. 1 BauV
§ 110 Abs. 1 und Abs. 4 BauV
1. Das Zivilgericht ist nicht an eine Einstellung des Strafverfahrens oder ein freisprechendes Strafurteil gebunden.
