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EKHG-Haftung für Pistengerät-Unfälle? Arbeitskollegenhaftung bei Nichtarbeitsunfällen? - OGH 15.9.2004, 9 ObA 49/04b

14. LfgFebruar 2005

26.7.2.Nr.5

§ 332 Abs. 5 lit. a und b ASVG
§ 2 Abs. 2 EKHG
§ 19 Abs. 2 EKHG

1. Pistengeräte sind zwar im technischen Sinn Kraftfahrzeuge, doch keine zur Verwendung auf Straßen bestimmte oder auf Straßen verwendete Fahrzeuge, sodass die unmittelbare Anwendung des EKHG ausscheidet.

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