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Mangelnde Einschulung und Unterweisungsfehler Missachten von Betriebsratseinwänden und -vorschlägen - OGH 22.5.2003, 8 ObA 26/03m

10. LfgOktober 2003

26.7.2.Nr.4

§ 333 Abs. 4 ASVG
§ 334 Abs. 1 und 3 ASVG

1. Der Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit ist rein maßlich und nur aus den Umständen des Einzelfalles ableitbar, womit die Abgrenzung als Einzelfallbeurteilung nur bei grobem Verstoß gegen die Einzelfallgerechtigkeit revisibel ist.

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