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Auch bei Bauherrenmithilfe? Gleichgestellte Unfälle bei betrieblichen Tätigkeiten? Einordnung? - OGH 25.10.2023, 2 Ob 205/23w

72. LfgJuni 2024

26.7.1.Nr.29

§ 4 ASVG
§ 176 Abs. 1 Z. 6 ASVG
§ 333 ASVG
§ 1295 ABGB

1. Das Haftungsprivileg gilt auch für Unfälle, die durch § 176 Abs. 1 Z. 6 ASVG den Arbeitsunfällen gleichgestellt sind.

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