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Schulunfall unter Lehreraufsicht - OGH 30.3.2020, 1 Ob 53/20f

61. LfgOktober 2020

26.7.1.Nr.23

§ 175 Abs. 4 ASVG
§ 333 Abs. 1 iVm § 335 Abs. 3 ASVG iVm § 175 Abs. 4 ASVG

1. Für den Unfallversicherungsschutz von Schülern und Studenten - und damit für das Haftungsprivileg für den Träger der Ausbildungseinrichtung - stellt das ASVG darauf ab, ob sich der Unfall im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Schul-(Universitäts-)ausbildung ereignet hat.

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