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Ausschluss bei Vorsatz - Haftung aus Erfüllungsgehilfen- bzw. Vorarbeiter-Vorsatz? - OGH 29.1.2014, 9 ObA 4/14z

42. LfgJuni 2014

26.7.1.Nr.19

§ 333 Abs. 4 ASVG
§ 334 Abs. 1 ASVG
§ 335 Abs. 1 und 2 ASVG
§ 1294 ABGB
§ 1313a ABGB

1. § 333 Abs. 1 ASVG schließt die Haftungsbefreiung nur bei eigenem vorsätzlichem Verhalten des Dienstgebers und der in § 335 Abs. 1 ASVG gleichgestellten Geschäftsführungsorgane oder unbeschränkt haftenden Gesellschafter aus.

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