26.7.1.Nr.20
§ 1358 ABGB
§ 2 EFZG
§ 6 AÜG
§ 7 Abs. 2 AÜG
§ 333 ASVG
1. Bei einem Arbeitsunfall eines ihm überlassenen Arbeitnehmers kann der Beschäftiger auch gegenüber dem Überlasser dem von diesem begehrten Lohnfortzahlungsregress das Haftungsprivileg des § 333 ASVG entgegen halten.

