26.7.1.Nr.17
§ 1157 ABGB
§ 1 Abs. 1 StVO
§ 45 Abs. 1 Z 1 KFG
1. Versicherungspflicht besteht jedoch bei Verwendung eines Fahrzeugs auf Straßengelände mit öffentlichem Verkehr.
26.7.1.Nr.17
§ 1157 ABGB
§ 1 Abs. 1 StVO
§ 45 Abs. 1 Z 1 KFG
1. Versicherungspflicht besteht jedoch bei Verwendung eines Fahrzeugs auf Straßengelände mit öffentlichem Verkehr.
