vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausschluss bei Verkehrsmittel mit erhöhter Haftpflicht Auch bei unbekannten Schädiger-Kfz-Daten? - OGH 29.01.2013, 9 ObA 147/12a

39. LfgJuni 2013

26.7.1.Nr.16

§ 1157 ABGB
§ 1325 ABGB
§ 333 Abs. 1 und 3 ASVG

1. Bei Arbeitsunfall durch ein Verkehrsmittel, für dessen Betrieb eine erhöhte Haftpflicht besteht, ist zwar das Haftungsprivileg nicht anzuwenden, doch haftet der Dienstgeber nur bis zur Höhe der Versicherungssumme, es sei denn, er hat den Versicherungsfall vorsätzlich verursacht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!