26.7.1.Nr.14
§ 333 Abs. 3 ASVG
§ 1 EKHG
§ 3 Z 3 EKHG
1. Der Begriff des „Betriebs“ eines Kraftfahrzeugs erfordert entweder einen inneren Zusammenhang mit einer dem Kfz eigentümlichen Gefahr oder einen sonst adäquat ursächlichen Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten Betriebseinrichtung des Kfz.

