26.7.1.Nr.13
§ 175 ASVG
§ 333 Abs. 1 und 3 ASVG
§ 1157 ABGB
§ 1 Abs. 1 und 2 lit. b KFG
§ 36 KFG
§ 45 Abs. 1 Z 1 KFG
§ 59 KFG
§ 2 Abs. 1 KHVG
1. Ereignet sich ein Arbeitsunfall bei bloß platzbedingtem Versetzen eines funktionsuntüchtigen unversicherten LKW um einige Meter auf einem betrieblichen Werkstättengelände, auf das er auf einem Anhänger von einem Steinbruchsgelände des Arbeitgebers überstellt worden war, genügt es für die Versicherungspflicht des Unfallfahrzeuges und damit die verschärfte Haftung durch Entfall des Haftungsprivilegs, dass das überstellte fahruntüchtige Fahrzeug sonst zur Verwendung auf öffentlichen Straßen bestimmt war, also das Steinbruchgelände den Charakter einer Straße mit öffentlichem Verkehr hat(te).

