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Geltung auch bei Nichtanmeldung zur Pflichtversicherung? Geltung auch bei illegaler Ausländerbeschäftigung? - OGH 10.4.2008, 9 ObA 172/07w

24. LfgJuni 2008

26.7.1.Nr.10

§ 4 Abs. 2 ASVG
§ 33 Abs. 1 ASVG
§ 175 Abs. 1 ASVG
§ 333 Abs. 1 und 4 ASVG
§ 3 Abs. 1 und 2 AuslBG

1. Wenn zwischen den Beteiligten ein Beschäftigungsverhältnis iSd § 4 Abs. 2 ASVG besteht, kommt es für die Anwendung des Haftungsausschlusses des § 333 ASVG nicht darauf an, ob der Verletzte vom Arbeitgeber zur Vollversicherung oder zur Teilversicherung in der Unfallversicherung angemeldet war oder nicht.

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