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Auch für Sicherheitsvertrauenspersonen? - OGH 29.6.2009, 9 ObA 141/08p

28. LfgOktober 2009

26.7.1.Nr.11

§ 333 Abs. 4 ASVG
§ 10 ASchG
§ 11 ASchG

1. Die Sicherheitsvertrauenspersonen sind keine Gehilfen des Arbeitgebers, sondern weisungsfreie Arbeitnehmervertreter, wenngleich sie zusätzlich auch in Ergänzung der Fürsorgepflichten des Arbeitgebers tätig werden.

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