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Körperschäden aus Fürsorgepflichtverletzungen Bedingter Vorsatz: Voraussetzungen - OGH 31.8.2005, 9 ObA 16/05a

17. LfgFebruar 2006

26.7.1.Nr.7

§ 1294 ABGB
§ 333 Abs. 1 ASVG

1. Der Dienstgeber ist dem Versicherten zum Ersatz eines Körperschadens infolge eines Arbeitsunfalls nur dann verpflichtet, wenn er den Arbeitsunfall vorsätzlich verursacht hat („Dienstgeberhaftungsprivileg“).

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