vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wirkung nachträglicher Zustimmung zur Entlassung - OGH 5.11.1997, 9 ObA 148/97y

1. LfgJuni 2000

25.7.2.Nr.1

§ 117 ArbVG
§ 122 Abs. 3 ArbVG

1. Nach ständiger RSpr. des OGH ist eine gegen nachträgliche Zustimmung ausgesprochene Entlassung eines Betriebsratsmitgliedes schwebend unwirksam und hat noch kein Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat zur Folge. Das Betriebsratsmitglied ist daher weiterhin berechtigt, seinen Aufgaben nachzukommen, solange der Schwebezustand dauert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!