25.7.1.Nr.3
§ 67 Abs. 1 Z. 1 lit. a PBVG
§ 381 Z. 2 2. Fall EO
§ 117 Abs. 1 ArbVG
1. Eine einstweilige Verfügung setzt die Behauptung und Bescheinigung von Umständen voraus, die die Annahme eines drohenden unwiederbringlichen Schadens rechtfertigen.

