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Bekämpfung eines Widerrufs der Freistellung durch Personalausschussbeschluss im Provisorialverfahren? - OGH 30.8.2016, 8 ObA 50/16k

50. LfgFebruar 2017

25.7.1.Nr.3

§ 67 Abs. 1 Z. 1 lit. a PBVG
§ 381 Z. 2 2. Fall EO
§ 117 Abs. 1 ArbVG

1. Eine einstweilige Verfügung setzt die Behauptung und Bescheinigung von Umständen voraus, die die Annahme eines drohenden unwiederbringlichen Schadens rechtfertigen.

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