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Konzernbehindertenvertrauensperson - Obliegenheiten aus mehreren Funktionen - OGH 24.7.2013, 9 ObA 42/13m

40. LfgOktober 2013

25.7.1.Nr.2

§ 116 ArbVG
§ 117 Abs. 3 und 5 ArbVG
§ 22a Abs. 10, 11, 13 und 14 BEinstG

1. Infolge § 22a Abs. 10 BEinstG ist der Behindertenvertrauensperson in sinngemäßer Anwendung des § 116 ArbVG die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten erforderliche Freizeit gegen Fortzahlung des Entgelts einzuräumen.

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