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Gesetzlicher Anspruch - Freistellungsvereinbarung für Gewerkschaftstätigkeiten? - OGH 19.3.2013, 9 ObA 133/12t

40. LfgOktober 2013

25.7.1.Nr.1

§ 115 ArbVG
§ 117 ArbVG
§ 879 Abs. 1 ABGB

1. Der Freistellungsanspruch gemäß § 117 ArbVG ist ein Recht des Kollegialorgans Betriebsrat.

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