25.6.1.Nr.2
§ 115 ArbVG
§ 116 ArbVG
§ 117 ArbVG
§ 879 Abs. 1 ABGB
1. Die Vereinbarung ungebührlicher Sonderrechte von Arbeitnehmern als Betriebsratsmitglied - im Anlassfall die gänzliche Freistellung zusätzlicher Betriebsratsmitglieder für gewerkschaftliche Aufgaben - beeinträchtigt den Schutzzweck der §§ 115 bis 117 ArbVG.

