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Generelle Bekanntgabefrist durch Weisung? - OGH 28.5.2001, 8 ObA 236/00i

4. LfgNovember 2001

25.6.3.Nr.1

§ 116 ArbVG
§ 121 Z 3 ArbVG

1. Grundsätzlich ist es Sache des Betriebsratsmitglieds, darzulegen, wieso er seiner Verpflichtung, die Inanspruchnahme von Freizeit angemessene - Dispositionen des Arbeitgebers ermöglichende - Zeit vorher bekannt zu geben, ausnahmsweise nicht nachkommen konnte.

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