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Errichtungsantrag - Inhaltliche Vorprüfung durch Gerichtspräsidenten? - VwGH 30.6.2010, 2010/08/0116

31. LfgOktober 2010

24.8.1.Nr.2

§ 97 Abs. 1 Z 4, Abs. 2 ArbVG
§ 144 Abs. 1 ArbVG

1. Eine Schlichtungsstelle ist (unter anderem) dann zwingend zu errichten, wenn dies zur Entscheidung von Streitigkeiten über den Abschluss eines Sozialplans iSd § 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG vom Betriebsrat oder Arbeitgeber beantragt wird.

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