24.8.1.Nr.3
§ 97 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ArbVG
§ 146 Abs. 2 ArbVG
Art. 7 B-VG
Art. 6 Abs. 1 EMRK
1. Das Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter wird durch einen Bescheid u.a. dann verletzt, wenn die Behörde eine ihr gesetzlich nicht zukommende Zuständigkeit in Anspruch nimmt.

