24.8.1.Nr.1
§ 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG
§ 144 ArbVG
§ 146 Abs. 2 ArbVG
Art. 7 Abs. 1 B-VG
1. Das verfassungsgesetzliche Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz wird nach stRsp des VerfGH unter anderem durch ein willkürliches Verhalten der Behörde verletzt.

