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Zulässige Rückwirkung? - Auslagerung von Direktpensionen - OGH 29.11.2016, 9 ObA 134/16w

51. LfgJuni 2017

24.7.4.Nr.2

§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 30 Abs. 1 ArbVG
§ 3 Abs. 1a und Art. V Abs. 2 BPG
§ 124 Z 4 EStG
Auslagerungs-Kollektivvertrag Banken

1. Eine Unwirksamkeit der Auslagerungs-Betriebsvereinbarung lässt sich auch mit einem Verstoß gegen Art. V Abs. 2 BPG nicht begründen, wonach der Stichtag für die Übertragung rückwirkend, längstens aber auf den Beginn des laufenden Wirtschaftsjahres des Arbeitgebers festgelegt werden kann.

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