24.7.4.Nr.2
§ 3 Abs. 1 ArbVG
§ 30 Abs. 1 ArbVG
§ 3 Abs. 1a und Art. V Abs. 2 BPG
§ 124 Z 4 EStG
Auslagerungs-Kollektivvertrag Banken
1. Eine Unwirksamkeit der Auslagerungs-Betriebsvereinbarung lässt sich auch mit einem Verstoß gegen Art. V Abs. 2 BPG nicht begründen, wonach der Stichtag für die Übertragung rückwirkend, längstens aber auf den Beginn des laufenden Wirtschaftsjahres des Arbeitgebers festgelegt werden kann.

