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Wahlrecht zwischen Abfindung Direktzusage und PK-Beitritt - OGH 17.11.2004, 9 ObA 18/04v

14. LfgFebruar 2005

24.7.2.Nr.1

§ 16 ABGB
§ 18 Abs. 1 und 2 BPG

1. Der Gleichbehandlungsgrundsatz erstreckt sich auch auf Ansprüche, sofern diese gemeinsam für Gruppen von Arbeitnehmern oder doch für mehrere, in vergleichbarer Position befindliche Arbeitnehmer vereinbart werden.

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