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Kollektivvertragsermächtigte Betriebsvereinbarungen Schicksal bei Kollektivvertragsablöse - OGH 23.11.2005, 9 ObA 128/04w-11

17. LfgFebruar 2006

24.6.3.Nr.2

§ 8 Z 1 ArbVG
§ 29 ArbVG
§ 4 Abs. 2 erster Satz AVRAG

1. Eine kollektivvertragsabhängige Betriebsvereinbarung fällt, wenn der ihr zu Grunde liegende KollV unanwendbar wird, ersatzlos und ohne Nachwirkungen weg, da sie ihre Ermächtigungsgrundlage nicht überdauern kann.

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