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Übergangserfordernisse bei Folge-Pensions-BV - OGH 28.3.2002, 8 ObA 236/01s

3. LfgJuli 2001

24.6.2.Nr.3

§ 31 ArbVG
§ 879 ABGB

1. Gegenüber aktiven Arbeitnehmern kann eine ablösende Betriebsvereinbarung gegenüber der früher geltenden eine dem Sachlichkeitsgebot und der Grundrechtsbindung genügende Verschlechterung der Entgelts- und der Pensionsanwartschaften wirksam vornehmen.

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