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Nichtige Ablöse durch massiv verschlechternde Folge-Pensions-BV auch für Pensionsnahe - OGH 6.9.2000, 9 ObA 106/00d

2. LfgFebruar 2001

24.6.2.Nr.1

§ 879 ABGB
§ 97 Abs. 1 Z 18, 18a ArbVG

1. Gegenüber aktiven Arbeitnehmern kann eine ablösende Betriebsvereinbarung Verschlechterung der Entgelts- und der Pensionsanwartschaften gegenüber der früher geltenden wirksam vornehmen, wenn sie dem Sachlichkeitsgebot und der Grundrechtsbindung genügt.

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