24.5.2.Nr.5
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 109 Abs. 3 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
1. Vernünftige Betriebs- und Arbeitsvertragspartner hätten bei Kenntnis einer Pensionsart wie der Korridorpension im Kontext der zeitlichen Begrenzung vereinbarter Kündigungsbegrenzungen mit Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer grundsätzlich auch die Korridorpension gleichgestellt (9 ObA 62/07v).

