24.5.2.Nr.3
§ 901 ABGB
§ 914 ABGB
§ 29 ArbVG
§ 32 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 109 Abs. 3 ArbVG
1. Auch Sozialpläne unterliegen als Betriebsvereinbarungen neben den Sondervorschriften des ArbVG den Regeln des ABGB und fallen nicht dadurch weg, dass eine Vertragsvoraussetzung der eigenen Sphäre nicht eintrat.

