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Sozialpläne: Auslegung, Kündigung aus anderen Gründen - OGH 14.6.2000, 9 ObA 149/00b

2. LfgFebruar 2001

24.5.2.Nr.2

§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB

1. Der normative Teil einer Sozialplan-Betriebsvereinbarung ist wie ein Gesetz nach den §§ 6, 7 ABGB auszulegen, wobei nach dem objektiven Inhalt vorzugehen und der Zweck des Sozialplanes bei der Auslegung zu berücksichtigen ist.

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