24.5.2.Nr.2
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
1. Der normative Teil einer Sozialplan-Betriebsvereinbarung ist wie ein Gesetz nach den §§ 6, 7 ABGB auszulegen, wobei nach dem objektiven Inhalt vorzugehen und der Zweck des Sozialplanes bei der Auslegung zu berücksichtigen ist.

