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Sozialpläne: Derogation, Kündigungstermin knapp nach Auslaufen - OGH 24.2.2000, 8 ObA 339/99g

1. LfgNovember 2000

24.5.2.Nr.1

§ 32 ArbVG
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG

1. Die Geltungsdauer von Betriebsvereinbarungen endet mit ihrem „Erlöschen“, wobei durch eine neue Betriebsvereinbarung einer älteren über denselben Regelungsbereich im Zweifel derogiert wird (§ 9 ABGB).

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