24.5.1.Nr.20
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 863 ABGB
§ 879 Abs. 1 ABGB
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
1. Ist nach einer Sozialplan-Betriebsvereinbarung zwischen einer Dienstgeberkündigung aus disziplinären sowie aus fachlichen Gründen einerseits und einer Dienstgeberkündigung aus anderen Gründen andererseits zu unterscheiden, fällt eine Dienstgeberkündigung aus disziplinären oder - wie im Anlassfall - aus fachlichen Gründen nicht in den Anwendungsbereich des Sozialplans.

