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Arbeitskräfteüberlassung - Grundsätze der Beschäftigung: Nur obligatorische Wirkung Klagbarer Übernahmeanspruch gegen Beschäftiger? - OGH 30.8.2011, 8 ObA 54/11s

35. LfgFebruar 2012

24.5.1.Nr.16

§ 97 Abs. 1 Z 1a ArbVG

1. Ob ein überlassener Arbeitnehmer einen klagbaren Anspruch auf Übernahme in ein Dienstverhältnis beim Beschäftiger (im Anlassfall genauer: innerhalb des Konzerns, dem der Beschäftiger angehört) hat oder nicht, hängt bei Bestehen einer entsprechenden Betriebsvereinbarung davon ab, ob ein Kontrahierungsgebot zu Lasten des Beschäftigers zulässiger Inhalt einer Grundsatz-Betriebsvereinbarung gemäß § 97 Abs. 1 Z 1a ArbVG sein kann, und, gegebenenfalls, ob einer solchen Regelung normative oder nur obligatorische Wirkung zukommt.

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