24.5.1.Nr.16
§ 97 Abs. 1 Z 1a ArbVG
1. Ob ein überlassener Arbeitnehmer einen klagbaren Anspruch auf Übernahme in ein Dienstverhältnis beim Beschäftiger (im Anlassfall genauer: innerhalb des Konzerns, dem der Beschäftiger angehört) hat oder nicht, hängt bei Bestehen einer entsprechenden Betriebsvereinbarung davon ab, ob ein Kontrahierungsgebot zu Lasten des Beschäftigers zulässiger Inhalt einer Grundsatz-Betriebsvereinbarung gemäß § 97 Abs. 1 Z 1a ArbVG sein kann, und, gegebenenfalls, ob einer solchen Regelung normative oder nur obligatorische Wirkung zukommt.

