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Ordnungsvorschriften, Anti-Mobbing-Verpflichtungen des Betriebsinhabers? - VfGH 4.3.2011, B1338/10

34. LfgOktober 2011

24.5.1.Nr.15

§ 97 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ArbVG
§ 146 Abs. 2 ArbVG

1. Regelt eine Betriebsvereinbarung - im Anlassfall ein sie ersetzender Bescheid einer Schlichtungsstelle - zum ganz überwiegenden Teil nicht das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb, sondern legt sie in erster Linie Verhaltenspflichten für den Betriebsinhaber bei allfälligen Mobbing-Vorwürfen fest, handelt es sich - dies liegt auf der Hand - nicht um „allgemeine Ordnungsvorschriften, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb regeln“.

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