24.5.1.Nr.13
§ 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG
§ 1 Abs. 2 Z 1 AZG
§ 11 Abs. 1 AZG
Art. 7 Abs. 4 Z 1 BBStrukturG
1. Die in einer Arbeitszeitverteilungsregelung enthaltene Bestimmung, dass Arbeitnehmern in den Dienststunden Gelegenheit zum Einnehmen des Mittagessens im zeitlich unumgänglich notwendigen Ausmaß zu geben ist, hat keinen entgeltrechtlichen Charakter und unterliegt daher dem Arbeitszeitverteilungs-Betriebsvereinbarungstatbestand des § 97 Abs. 1 Z 2 ArbVG.

