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Sozialplan-Betriebsvereinbarungen Konkrete Anlassbezogenheit - OGH 16.12.2005, 9 ObA 68/05y

18. LfgJuni 2006

24.5.1.Nr.8

§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 109 Abs. 1 ArbVG
§ 863 ABGB
§ 915 ABGB

1. Sozialpläne beziehen sich notwendig nicht auf eventuell mögliche oder denkbare, sondern nur auf bereits hinreichend konkret konzipierte Maßnahmen.

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