24.5.1.Nr.7
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Der normative Teil von Betriebsvereinbarungen ist - wie jener von Kollektivverträgen - nach den für die Interpretation von Gesetzen geltenden Regeln auszulegen.
24.5.1.Nr.7
§ 97 Abs. 1 Z 4 ArbVG
§ 6 ABGB
§ 7 ABGB
§ 914 ABGB
§ 915 ABGB
1. Der normative Teil von Betriebsvereinbarungen ist - wie jener von Kollektivverträgen - nach den für die Interpretation von Gesetzen geltenden Regeln auszulegen.
